gefragt von administrator am 30.11.1999
wohnungstür und gegensprechanlage defekt
Beim Einzug habe ich nicht bemerkt, dass die Gegensprechanlage defekt ist und wurde seitens des Vermieters nicht darauf hingewiesen.Die Wohnungstür ist lediglich eine einfache Zimmertür, mit einem normalen Schloss, kein Sicherheitsschloss. Zudem ist die Tür nicht wirklich passend, es gibt Spalte von bis zu vier Zentimetern. DAmit die Tür schließt, muss ich sie von innen abschließen, ansonsten ist sie zu öffen wie eine normale Zimmertür. Ich habe meinen Vermieter um ein Sicherheitsschloss und eine funktionierende Gegensprechanlage, um nicht jeden ins Treppenhaus zu lassen, gebeten, aber er hat die Bitte abgelehnt. Was kann ich tun?
Antworten
antwort von Susanne am
Die defekte Gegensprechanlage ist ein Mangel und muss vom VM repariert werden. Besser daher schriftlich dem Vermieter melden und eine Frist zur Behebung setzen. Gerät er in Verzug (hält die Frist nicht ein) zur Selbsthilfe greifen und die Kosten von der Miete abziehen (dies schriftlich ankündigen) -immer alles mit Einwurfeinschreiben!Die Tür ist vertragsgemässer Zustand, das hätte Dir vorher auffallen müssen!
