gefragt von administrator am 30.11.1999

Fristberechnung bei Probezeit

Fristberechnung bei Probezeit

Für die Einhaltung arbeitsrechtlicher Fristen kann es auf jeden Tag ankommen. Haben sich die Vertragsparteien über die Arbeitsaufnahme für einen bestimmten Arbeitstag vorab verständigt, ist der erste Arbeitstag in die Berechnung des Ablaufs einer vertraglich vereinbarten Probezeit auch dann voll einzubeziehen, wenn der schriftliche Arbeitsvertrag erst am Tag der Arbeitsaufnahme nach Arbeitsbeginn unterzeichnet wird.

Urteil des BAG vom 27.06.2002
2 AZR 382/01
ZAP EN-Nr. 186/2003
Stichwörter: fristberechnung + probezeit

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Begründung einer Kündigung während Probezeit
Einvernehmlicher Verzicht auf Probezeit
Kündigung während Probezeit wegen mangelnder Teamfähigkeit
Fristberechnung bei Probezeit
Fristberechnung bei Probezeit