gefragt von administrator am 30.11.1999
Bereitschaftsdienst zählt als Arbeitszeit
Bereitschaftsdienst zählt als ArbeitszeitIst ein Arzt vertraglich verpflichtet, während des Bereitschaftsdienstes im Klinikgebäude zu bleiben, handelt es sich um (normale) Arbeitszeit.
Urteil des LAG Hamm vom 06.08.2002
16 Sa 271/02
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antwort von administrator am
Krankheitsmeldung bei LeiharbeitEin Leiharbeitnehmer ist verpflichtet, eine Erkrankung sowohl dem Entleiher als auch dem Beschäftigungsbetrieb zu melden. Unterlässt er trotz vorheriger Abmahnung die Krankmeldung an seiner Arbeitsstelle, berechtigt dies das Leiharbeitsunternehmen zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsamt kann in einem derartigen Fall eine Sperrfrist von 12 Wochen gegen den Gekündigten verhängen.
Urteil des LSG Rheinland-Pfalz
L 1 AL 67/01
Handelsblatt vom 19.02.2003
