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Kündigung

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo,

ich weiß nicht ob das thema hier gut aufgehoben ist.
Aber wußte nicht wo ich es sonst hin posten sollte.

Es geht darum, ich habe gestern meine Kündigung für meine Wohnung erhalten.

Kündigung des Mietverhältnisses Wohnung *Adresse*

Sehr geehrter Herr Sowieso

krankheitsbedingt möchte ich die von ihnen gemietete Wohnung selbst bewohnen.
Aus diesem Grund kündige ich ihnen das Mietverhältnis für die o.g. Wohnung fristgerecht zum
01.03.06[/quote:2f14a]

Nun hätte ich gerne mal gewußt ob sich hier einer mit Mietrecht auskennt und mir sagen kann ob das alles so seine richtigkeit hat.
Von wegen dem Termin zum 01.03.06
Ich wohne nun seit September 1997 in der Wohnung.

Ich hoffe es kann mir jemand helfen.
Stichwörter: kündigung

3 Kommentare zu „Kündigung”

 administrator Experte!

Hallo,

ich weiß nicht ob das thema hier gut aufgehoben ist.
Aber wußte nicht wo ich es sonst hin posten sollte.

Es geht darum, ich habe gestern meine Kündigung für meine Wohnung erhalten.

Kündigung des Mietverhältnisses Wohnung *Adresse*

Sehr geehrter Herr Sowieso

krankheitsbedingt möchte ich die von ihnen gemietete Wohnung selbst bewohnen.
Aus diesem Grund kündige ich ihnen das Mietverhältnis für die o.g. Wohnung fristgerecht zum
01.03.06[/quote:6b7c5]

Nun hätte ich gerne mal gewußt ob sich hier einer mit Mietrecht auskennt und mir sagen kann ob das alles so seine richtigkeit hat.
Von wegen dem Termin zum 01.03.06
Ich wohne nun seit September 1997 in der Wohnung.

Ich hoffe es kann mir jemand helfen.[/quote:6b7c5]



Schade, ich dachte hier könnte man mir helfen <!-- s :cry: --><!-- s :cry: -->

 Susanne Experte!

Ist das nur ein Auszug oder das gesamte Kündigungsschreiben. Möglicherweise hat die Kündigung dann Formfehler, wenn der Bezug zum BGB fehlt und der Hinweis, mit welcher Frist der Kündigung widersprochen werden kann.
Weiterhin sollte mal im Mietvertrag nachgeschaut werden, welche Kündigungsfristen vermieterseitig festgelegt sind nach dieser Mietzeit, möglicherweise beträgt hier die Frist 9 Monate.

Letzendlich möchte der Eigentümer aus genannten Grund seine Wohnung selbst bewohnen, was ihm auch nicht verwehrt werden kann. Ein Gespräch könnte hier klären, inwiefern der VM bereit ist, Dir einen schnellen und unproblematischen Auszug zu "versüssen".
Wenn nach Deinem Auszug der VM die Wohnung allerdings wieder anderweitig vermietet, steht Dir Schadenersatz zu!

 administrator Experte!

Also das ist tatsächlich das ganze schreiben sogar eine unterschrift fehlt.
Ich habe nur die Adresse, den Namen und das "Mit freundlichen grüßen" weg gelassen!

Allerdings habe ich die annahme des Briefes schriftlich bestätigt.

Der Vermieter wohnt zur zeit in der Wohnung neben mir. Die ihm nun zu groß ist.

Im Vertrag steht nix spezielles zur Kundigungsfrist, nur das was schon im Standart Vertrag steht.
Es ist also nix hinzugeschrieben wurden.

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