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Kündigung des Gesellschafter-Geschäftsführers durch Insolvenzverwalter

Bei der Kündigung des Anstellungsverhältnisses eines an der GmbH beteiligten Geschäftsführers (50-prozentige Beteiligung) durch den Insolvenzverwalter ist die Vorschrift des § 113 Insolvenzordnung anzuwenden. Nach dieser Vorschrift ist die Kündigung eines Dienstverhältnisses ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende, sofern nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist.

Urteil des OLG Hamm vom 29.03.2000

8 U 156/99

OLG Report Hamm 2001, 81

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