Wohnen und leben
 
Immobiliensuche

Verbindung von Hobbyräumen zu Wohnzwecken unzulässig

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Verbindung von Hobbyräumen zu Wohnzwecken unzulässig

Ist in einer Teilungsanordnung einer Eigentumswohnanlage die Nutzung von Dachgeschossräumen als Hobbyräume zusammen mit der darunter liegenden Eigentumswohnung gestattet, rechtfertigt diese Nutzungsmöglichkeit nicht die räumliche Verbindung der Hobbyräume und deren Verwendung als selbstständige Wohnung. Die Nutzung als Hobbyraum umfasst u. a. auch die gelegentliche Verwendung als Wohnraum, z. B. für Gäste. Durch die Schaffung einer selbstständigen Wohneinheit, wird diese Zweckbestimmung jedoch erheblich überschritten.

Beschluss des BayObLG vom 07.07.2004
2 ZBR 89/04
RdW 2005, 254

0 Kommentare zu „Verbindung von Hobbyräumen zu Wohnzwecken unzulässig”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

© 2006-2012 Wohnung.net