hat diese Frage am gestellt
Susanne
Der VM muss sich an das Gebot der Wirtschaftlichkeit halten: d.h. er verwaltet die Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter treuhänderisch. Ein riesiger Müllcontainer für wenig Mieter ist nicht wirtschaftlich. Natürlich muss das Gefäss den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Das dürfte auch nicht an anderen Mietern scheitern, da diese ja auch Vorteil daraus ziehen.
Es besteht die Möglichkeit, wenn ein Mieter dem Vermieter unwirtschaftlichkeit vorwirft und daraufhin Nebenkostenvorauszahlung oder Nachzahlung aus der Abrechnung kürzt, dies vor Gericht prüfen zu lassen.
Paul38
Herzlichen Dank für die Auskunft, ich hätte das nämlich geduldet, wenn die einen in Ruhe lassen. Jetzt ist es jedoch so, dass die oberen Mieter sich permanent schriftlich bei der Hausverwaltung wegen irgend welchen Verfehlungen beschweren, um dann Zwangsmaßnahmen einzuleiten ohne uns vieleicht vorher zu konsultieren ob das wirklich so ist.
Die Hausverwalter nimmt die Beschwerden dann als Tatsache hin und schreibt Briefe und droht Zwangsmaßnahmen an.
Wenn das so weiter geht, werde ich Mängel suchen, die es in dem Haus aus Geiz des Vermieters zahlreich gibt und die mal ein bischen unter Druck setzen.
Diese sind:
1. fehlende Mülltonnenhütten, die Tonne steht direkt am Eingang im Freien, wahrlich keine schöne Visitenkarte.
2. Fassade unansehlich mit Putzrissen
3. Zaun an der Strasse, Farbe blättert ab
4. Zaun zum Nachbarn: liegt zur Hälfte auf dem Boden
5. fehlende Fahrradunterstände
6. fehlendes Spielgerät, einen Sandkasten haben wir selbst erstellt
Hat man mit diesen Punkten Chancen?
MfG
Paul
Der VM muss sich an das Gebot der Wirtschaftlichkeit halten: d.h. er verwaltet die Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter treuhänderisch. Ein riesiger Müllcontainer für wenig Mieter ist nicht wirtschaftlich. Natürlich muss das Gefäss den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Das dürfte auch nicht an anderen Mietern scheitern, da diese ja auch Vorteil daraus ziehen.
Es besteht die Möglichkeit, wenn ein Mieter dem Vermieter unwirtschaftlichkeit vorwirft und daraufhin Nebenkostenvorauszahlung oder Nachzahlung aus der Abrechnung kürzt, dies vor Gericht prüfen zu lassen.[/quote:85e1f]
Susanne
1.nein
2. möglicherweise
3. ja
4. ja
5. nein
6. nein
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