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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich bin dieses Jahr zum 01.04.2005 aus meiner alten Wohnung ausgezogen.
Nun habe ich von meinem Ex-Vermieter die Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 1.1-31.12.2004 erhalten (der Brief lag diese Woche November in meinem Briefkasten). Ich denke mal das ich dann erst im November nächsten Jahres die Abrechnung für den Zeitraum vom 1.1.-31.3.2005 erhalten werde. Ist das rechtens?
Muss mir der alte Vermieter nicht nach Auszug innerhalb eines gewissen Zeitraums die komplette Endabrechnung zur Verfügung stellen oder ist das so in Ordnung, dass ich nach über einem Jahr Auszug aus der Wohnung noch Nachzahlungen leisten darf?
Stichwörter: kurze + frage

1 Kommentar zu „Kurze Frage”

Gast Experte!

Das ist rechtens. Bis zum 31.12.2006 kann der Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 2005 versenden.
Bitte bedenken Sie, dass einige Rechnungen (Wasser/Abwasser/Strom für gemeinschaftl. benutzte Hausteile) dem Vermieter erst am Jahresende vorliegen. Nur danach kann er die Nebenkosten für die Mieter fertigstellen.

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