gefragt von administrator am 30.11.1999
"Verschuldensunabhänige Haftung wird erlassen"
Hallo, liebe Forumteilnehmer,ich bin im Begriff, einen Wohnraummietvertrag abzuschließen. Dort findet sich allerdings folgende Klausel:
"Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel wird ausgeschlossen".
Kann ich trotzdem guten Gewissens den Vertrag unterzeichnen?
Dank + Gruß
Antworten
antwort von Oliver Curd am
Hi,nicht unterschreiben,
Verstößt gegen §305c BGB
