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Kein Provisionsanspruch des Maklers bei Eigentum an Verkaufsobjekt
Einer als Wohnungsvermittler tätigen Immobiliengesellschaft (GmbH) steht nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 S. 2 WoVermittG ein Anspruch auf Vermittlungsprovision nicht zu, wenn eine an ihr rechtlich oder wirtschaftlich beteiligte (natürliche oder juristische) Person Eigentümer (im Rechtssinne) der vermittelten Wohnung ist.
Urteil des BGH vom 23.10.2003
III ZR 41/03
BGHR 2004, 78