Wohnen und leben
 
Immobiliensuche

Keine fristlose Kündigung bei leichter Körperverletzung

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Keine fristlose Kündigung bei leichter Körperverletzung

Eine nur leichte Körperverletzung des Vermieters durch den Mieter berechtigt den Vermieter in der Regel nicht ohne vorherige Abmahnung dazu, den Mietvertrag außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

Urteil des LG Köln vom 20.08.2003
9 S 126/03
MietRB 2/2003, Seite V

0 Kommentare zu „Keine fristlose Kündigung bei leichter Körperverletzung”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

© 2006-2012 Wohnung.net