gefragt von administrator am 30.11.1999

Überschwemmungsschaden durch Rohrbruch

Überschwemmungsschaden durch Rohrbruch

Wird durch den Bruch einer von den Stadtwerken betriebenen Wasserversorgungsleitung ein Privatgrundstück überschwemmt, so haben die Stadtwerke für die Schäden des Eigentümers oder Grundstücksnutzers einen angemessenen Schadensersatz zu leisten.

Urteil des BGH vom 30.05.2003
V ZR 37/02
NJW 2003, 2377

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