gefragt von administrator am 30.11.1999

Grundstückskauf: Hinweispflicht des Notars auf künftige Ersc

Grundstückskauf: Hinweispflicht des Notars auf künftige Erschließungskosten

Der einen Grundstückskaufvertrag protokollierende Notar ist nicht verpflichtet, von sich aus auf sich aus dem Bebauungsplan ergebende zukünftige, aber noch nicht umgesetzte Erschließungsmaßnahmen und die damit verbundenen Lasten hinzuweisen. Hierzu muss der Erwerber, der das Grundstück „wie es steht und liegt” kauft, grundsätzlich selbst die notwendigen Erkundigungen einholen.

Urteil des OLG Karlsruhe vom 03.07.2003
12 U 24/03
OLGR Karlsruhe 2003, 378

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Gewährleistung beim Grundstückskauf
Wie kann ich künftige Vermieter warnen?
Grundstückskauf
Fenstermodernisierung: Hinweispflicht des Vermieters zum Hei
Grundstückskauf: notarielle Hinweispflicht