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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
auch unsere hohe Nebenkostenabrechnung ist strittig. Unsere Frage: Sollen wir, nach dem Gespräche und Schriftverkehr keine Einigung erzielten, als erste zum Anwalt oder abwarten, bis der Vermieter zum Anwalt geht?
Im Mietvertrag steht handschriftlich "Nebenkosten einschließlich Grundsteuer, die jährlich abgerechnet werden. Monatliche Vorauszahlung z.z.t 205 Euro. Wasser und Strom wird vom Mieter indivuduell bezogen und bezahlt. " Nach unserer Rechtsauffassung ist das nicht ein Einfallstor für "alles", sondern sogar unrechtmäßig.
Selbstverständlich tragen wir alle Kosten, die das Gesetz vorsieht.
Für den Vermieter stellt sich das indes so dar, dass wir alle anfallenden Nebenkosten zahlen (alle Wartungsverträge, Rohrreinigungen der Gemeinschaftsanlage, Kellerbelegungen usw.) sollten.
Die Situation ist nach mehrerem Hin und Her so verfahren, dass wir die entsprechenden strittigen Beträge mit Ankündigung aufgerechnet haben. Es geht um ca. 250 Euro von 2000 Euro Nebenkosten, die wir als nicht umlegbar ansahen. Nun droht der Vermieter mit Anwalt, Mahnkosten usw. und wirft uns eine Verzögerungstaktik vor. Alles sehr unfein.
Was ist jetzt die richtige Vorgehensweise?
Stichwörter: anwalt + abwarten

0 Kommentare zu „Abwarten oder Anwalt?”

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