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Umlage der Aufzugskosten

Der Einbau eines Personenaufzugs in ein sechsgeschossiges Mehrfamilienhaus (mit Untergeschoss) stellt nach Meinung des Landgerichts Hamburg durchaus eine sinnvolle Investition dar. Der Vermieter ist in einem derartigen Fall berechtigt, die Kosten von über 140.000 EUR auf die Mieter umzulegen, auch wenn dies zu einer nicht unempfindlichen Erhöhung der Miete und der anteiligen Betriebskosten führt.

Urteil des LG Hamburg vom 30.05.2002
333 S 81/01
RdW 2003, 348
Stichwörter: aufzugskosten + umlage

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