gefragt von administrator am 30.11.1999
Außerordtl. Künd. bei Wasserschaden durch defekte Regenrinne
Wir haben nun zwei feuchte Räume, deren Stromversorgung nicht gesichert ist, es riecht nach Moder und das Laminat wurde durch den Wassereinbruch erheblich beschädigt. Auf Wunsch des Vermieters haben wir das Laminat mit Büchern beschwert: traf sich gut, da das Bücherregal auch Schaden genommen hatte...
HABEN WIR DAS RECHT AUF AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG? Oder müssen wir uns mit dem Vermieter auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Die Vermieter sind eigentlich in Ordnung und es gab bisher kaum Probleme.
Wäre nett, wenn uns hier jemand Auskunft geben könnte!
Antworten
antwort von FischkoppStuttgart am
Sie Haben nicht nur das Recht auf Kündigung sondern auch auf Mietkürzung! Wenn sie die Miete um 100% Kürzen, dann ist es doch egal wann sie aus dem Vertrag kommen.
[size=200:c4889][color=red:c4889]Die Wohnung ist nicht mehr Nutzbar, ggf sogar Lebensgefahr (Strom +Wasser = Feuer?????!!!!)[/color:c4889][/size:c4889]
Mahnen sie dringend Ihren Vermieter an.
Gehen sie zum Mieterschutzbund oder Anwalt bei Rechtsschutzvers. Lassen sie sich ihre Rechte erklären.
Sie haben anspruch auf SChadensersatz der Defekten Möbel und sonstiger Dinge, die Ihnen gehöhren!!!!
Handeln sie schnell.
