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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Betätigung eines WEG-Verwalters als Wohnungsvermittler

Die Gerichte gingen bislang überwiegend davon aus, dass der Verwalter einer Eigentumswohnanlage nicht zugleich als Vermittler beim Abschluss von Mietverträgen tätig werden darf (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WoVermittG). Dem ist nun der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung entgegengetreten. Nach dessen Auffassung ist der WEG-Verwalter schon deshalb nicht als Vermittler im Sinne des Wohnungsvermittlungsgesetzes anzusehen, da er nicht Verwalter der einzelnen Wohnungen, sondern der Gesamtanlage ist.

Urteil des BGH vom 13.03.2003
III ZR 299/92
ZAP EN-Nr. 283/2003

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