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Gewerblicher Grundstückshandel nach Verkauf einer sanierten

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Gewerblicher Grundstückshandel nach Verkauf einer sanierten Wohnung

Veräußert der Steuerpflichtige Eigentumswohnungen in einem von ihm sanierten Gebäude, so beginnt die für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bedeutsame Frist von fünf Jahren im Sinne der Drei-Objekt-Rechtsprechung mit dem Abschluss der Sanierungsarbeiten.

Urteil des BFH vom 05.12.2002
IV R 57/01
NJW 2003, 1622

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