gefragt von administrator am 30.11.1999

Hausverwalter als Makler

Hausverwalter als Makler

Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage, von dessen Zustimmung die Gültigkeit eines Wohnungsverkaufs abhängig ist, kann wegen des dadurch bestehenden Konflikts mit den Interessen des Käufers nicht dessen Makler sein und daher grundsätzlich keine Provision verlangen.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs kann er jedoch ausnahmsweise dann vom Erwerber den Maklerlohn verlangen, wenn er diesen auf seine Eigenschaft als Verwalter der Wohnungseigentumsanlage hingewiesen hat und sich der Käufer gleichwohl mit der Zahlung einer Vermittlungsprovision einverstanden erklärt hat. Auf die tatsächliche Rechtskenntnis des Kunden, dass der Vermittler wegen seiner Verwaltereigenschaft keine echte Maklerleistung erbringen kann, kommt es hierbei nicht an.

Urteil des BGH vom 06.02.2003
III ZR 287/02
NJW Heft 12/2003, Seite VIII
Stichwörter: hausverwalter + makler

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