gefragt von administrator am 30.11.1999

Kompetenzüberschreitung der Eigentümergemeinschaft

Kompetenzüberschreitung der Eigentümergemeinschaft

Ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft, wonach die ursprüngliche lose Verlegung der im Sondereigentum der Eigentümer stehenden Bodenbeläge der Balkone nicht geändert werden darf, überschreitet die Regelungskompetenz der Eigentümergemeinschaft und ist daher nichtig.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 27.02.2002
3 Wx 348/01
WM 2002, 276
RdW 2002, 670

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Nebenkosten Eigentümergemeinschaft
Nebenkosten gemietet Wohnung in Eigentümergemeinschaft
Kompetenzüberschreitung der Eigentümergemeinschaft
Kompetenzüberschreitung der Eigentümergemeinschaft
Haftung der Eigentümergemeinschaft bei unterlassener Instand