gefragt von administrator am 30.11.1999
Generelles Tierhaltungsverbot durch Mehrheitsbeschluss
Generelles Tierhaltungsverbot durch MehrheitsbeschlussEine Entscheidung der Wohnungseigentümer, wonach die Haltung und der Aufenthalt von Hunden und Katzen in den Wohnungen zu beenden und künftig zu unterlassen ist, ist auch mit Stimmenmehrheit rechtlich zulässig, soweit das generelle Tierhaltungsverbot im Einzelfall nicht gegen das Gebot von Treu und Glauben verstößt.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 15.07.2002
3 Wx 173/02
WoM 2002, 506
