gefragt von administrator am 30.11.1999
Renovierung bei Einzug
Hallo,bei Beginn meiner Mietzeit, bin ich durch den Mietvertrag dazu verpflichtet worden, die in der Wohnung Schönheitsreparaturen, sprich Anstreichen durchzuführen.
Desweiteren sieht der Vertrag regelmässige Schönheitsreparaturen nach gültigem Gesetz von(3, 5, 7 Jahre).
Bei Beendingung greift dann noch die sogenannte Quotenregelung, dh. dass ich anteilig zur bereits abgewohnten Zeit seit der letzten Schönheitsreparatur dem Vermieter die Renovierungskosten schulde.
Da aber wörtlich in meinem Vertrag steht, dass ich zu Beginn bereits "Mahlerarbeiten" zu verrichten habe, sehe ich nicht ein, dass ich jetzt nach Auszug wiederum an den Renovierungskosten beteiligt werden soll.
Weiss hier jemand genaueres dazu?
Antworten
antwort von Oliver Curd am
Hi,die komplette Klausel der Schönrep. ist unwirksam, weil Sie dadurch unangemmessen benachteiligt werden .
mfg
o.c.
