gefragt von administrator am 30.11.1999

Unzumutbares Hundegebell: Grundstücksnachbar haftet für Miet

Unzumutbares Hundegebell: Grundstücksnachbar haftet für Mietminderung

Ein Wohnungsmieter litt monatelang unter ständigen Störungen durch Hunde, die auf dem Nachbargrundstück gehalten wurden. Die Hunde schlugen bereits beim geringsten Anlass zu jeder Tages- und Nachtzeit an. Als trotz Bemühungen des Vermieters keine Abhilfe geschaffen wurde, minderte der Mieter schließlich die Miete. Der Vermieter wiederum sah nicht ein, dass er auf dem Schaden von 4.700 DM sitzen bleiben sollte und verklagte seinerseits den Grundstückseigentümer auf Schadensersatz in Höhe des Minderungsbetrages.

Der Eigentümer wandte ein, die Hunde gehörten seinem Mieter und er habe alles getan, um die Störungen zu beseitigen. Das mit dem Fall befasste Amtsgericht Köln stellte jedoch fest, dass der Vermieter des Hundeshalters sich damit begnügte, zwei Abmahnschreiben an seinen Mieter zu richten. Auch hätte er sich nicht darauf verlassen dürfen, dass ihn sein Mieter offensichtlich unzutreffend damit besänftigen wollte, die Hunde seien bereits weggebracht worden. Vielmehr hätte der Vermieter dies überprüfen und massiv, notfalls mit einer Kündigung, gegen seinen Mieter vorgehen müssen. Der Amtsrichter verurteilte daher den Grundstückseigentümer, seinem Nachbarn den Schaden auszugleichen, den dieser durch die berechtigte Mietminderung erlitten hatte.

Urteil des AG Köln vom 04.04.2001
130 C 275/00
RdW 2002, 186

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