gefragt von administrator am 30.11.1999
Eigenmächtige Auftragsvergabe durch Hausverwalter
Eigenmächtige Auftragsvergabe durch HausverwalterEin Hausverwalter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er ohne Vollmacht und eindeutige Beschlussfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft Planungs- und Vergabeleistungen für eine Fassadensanierung an einen Handwerker vergibt. Er muss daher allein für den Schaden aufkommen, wenn die Eigentümergemeinschaft später ein anderes Unternehmen mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt.
Urteil des OLG Celle vom 12.03.2001
4 W 199/00
ZMR 2001, 642
