gefragt von administrator am 30.11.1999

Nichtige Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

Nichtige Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

Enthält die Teilungserklärung einer Eigentumswohnanlage einen verbindlichen Kostenverteilungsschlüssel, kann dieser nicht durch mehrheitlichen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung geändert werden. Hierzu ist vielmehr eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer notwendig.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.03.2001
3 Wx 51/01
NZM 2001, 760
RdW 2002, 94

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Änderung abgeschlossener Nebenkostenabrechnungen
Änderung der Nebenkostenabrechnung
Änderung Betriebskostenabrechung und Zeitmietvertrag
Änderung Betriebskostenabrechung und Zeitmietvertrag
Änderung der Mietstruktur