gefragt von administrator am 30.11.1999

Nichtbeachtung titulierter Ansprüche durch Wohnungseigentüme

Nichtbeachtung titulierter Ansprüche durch Wohnungseigentümerbeschluss

Der Beschluss einer Eigentümerversammlung, mit dem festgestellt wird, dass ein für einen Wohnungseigentümer rechtskräftig titulierter Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung erfüllt ist, obwohl tatsächlich erhebliche Maßabweichungen vorliegen, ist nichtig.

Beschluss des OLG Hamm vom 24.01.2001
15 W 405/00
ZAP EN-Nr. 388/2001

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Mietrecht: Ansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparatur
Mietrecht: Ansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparatur
Welche Ansprüche haben Mieter ohne Mietvertrag?!
Verwirkung verschiedener Ansprüche
Ansprüche des Mieters als Masseschuld im Insolvenzverfahren