gefragt von administrator am 30.11.1999
Nichtbeachtung titulierter Ansprüche durch Wohnungseigentüme
Nichtbeachtung titulierter Ansprüche durch WohnungseigentümerbeschlussDer Beschluss einer Eigentümerversammlung, mit dem festgestellt wird, dass ein für einen Wohnungseigentümer rechtskräftig titulierter Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung erfüllt ist, obwohl tatsächlich erhebliche Maßabweichungen vorliegen, ist nichtig.
Beschluss des OLG Hamm vom 24.01.2001
15 W 405/00
ZAP EN-Nr. 388/2001
