gefragt von administrator am 30.11.1999

Übernahme eines Handelsgeschäfts

Übernahme eines Handelsgeschäfts

Die Übernahme eines Unternehmens (Handelsgeschäfts) unter Beibehaltung der Firma (das ist der - rechtlich geschützte - Name des Kaufmanns) führt gemäß § 25 HGB zur Haftung des Übernehmenden für die im Geschäftsbetrieb des früheren Inhabers begründeten Altschulden, sofern nicht im Handelsregister eine abweichende Vereinbarung eingetragen oder dies dem Altgläubiger in sonstiger Weise bekannt gegeben wurde.

Ansonsten haftet der frühere Inhaber noch fünf Jahre fort (§§ 26, 28 HGB). Wird die Firma nicht weitergeführt, so haftet der Erwerber für die früheren Geschäftsverbindlichkeiten nur, wenn ein besonderer Verpflichtungsgrund vorliegt, insbesondere wenn die Übernahme der Verbindlichkeiten in handelsüblicher Weise vom Erwerber bekannt gemacht worden ist (§ 25 Abs. 3 HGB). Die Firma kann nicht ohne das Handelsgeschäft übertragen werden.
Stichwörter: handelsgeschäfts + Übernahme

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