gefragt von administrator am 30.11.1999

Reparaturkosten

Hallo!

In dem Haus, in dem wir seit 3,5 Jahren zur Miete wohnen (das Haus ist 16 Jahre alt), sind in den vergangenen Monaten einige Reparturen angefallen:

1. Kühlschrankregale waren kaputt.

2. Heizung war kaputt:
a) Wasserkessel war durchgerostet und wurde ausgetauscht
b) irgendein Teil, das den Wasserdruck misst, war kaputt, so dass die Heizung sich ab und zu einfach ausschaltete. Dieses wurde ebenfalls ausgetauscht.

3. Wasserhahn kaputt.
Beim Überprüfen des Waschmaschinenanschlusses stellte sich heraus, dass der Wasserhahn kaputt ist, man kann das Wasser einfach nicht mehr abdrehen und er muss ersetzt werden. Bei unserem Einzug war er noch in Ordnung. Laut erster Einschätzung eines Installateurs ist er wahrscheinlich jahrelang (von unseren Vormietern) nicht abgedreht worden so dass sich ein Pfropf gebildet hat, der den Hahn jetzt endgültig lahmgelegt hat.

Im Mietvertrag steht Folgendes:
[quote:37b11]An Reparaturkosten (Bagatellschäden), die an Teilen innerhalb des Hauses entstehen, die dem direkten oder häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, hat sich der Mieter je Einzelfall mit einem Betrag bis zu EUR 51,13, [...], zu beteiligen.
Dies gilt für [...] Heiz- und Warmwasserthermen, Kühlschränke, Wasch- und Abflussbecken.[/quote:37b11]

Über Wasserhähne direkt steht dort nichts.

Aus meiner Sicht müssten wir die Kosten für den Kühlschrank übernehmen, aber was ist mit der Heizung und dem Wasserhahn?

Vielen Dank im Voraus für einen Tipp!

Gruß

Claudia
Stichwörter: reparaturkosten

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