gefragt von administrator am 30.11.1999
Tierhaltung
Hallo,mein Freund und ich wohnen mit zwei Katzen in einer 3 1/2 Raum Wohnung. Jetzt möchten wir uns gerne noch einen Hund anschaffen, da wir auch noch einen dazugehörigen Garten haben. In unserem Mietvertrag steht wortwörtlich:
"Der Mieter darf die Mietsache nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken benutzen. Insbesondere bedarf der Mieter mit Rücksicht auf die Belange des Vermieters dessen schriftliche Zustimmung für eine Nutzung zu folgenden Zwecken:
(..)
Tierhaltung, soweit nach Art (Hund, Katze, gefährliche Tiere) und Anzahl der Tiere keine Belästigungen der Nachbarn und Beeinträchtigungen der Mietsache nicht von vornherein auszuschließen sind." Das mit den Katzen hatten wir auch mit unserem Vermieter abgesprochen. In unserer alten Hausordnung stand zum Thema Tiere nichts.
In unserer neuen Hausordnung (die komischerweise schon vom 15.11.2005 ist, ich hab sie am Sonntag von unserem Nachbarn zu sehen bekommen und direkt kopiert) steht allerdings:
"Für Tierhaltung jeglicher Art ist ein schriftlicher Antrag bei der ... Hausverwaltung zwecks Genehmigung einzureichen.
Vielzahlige, vielrassige (z.B. 2Hunde, 2 Katzen, Kaninchen + Wellensittich) und exotische (z.B. Reptilien + Amphibien) Tierhaltung sind nicht gestattet." Was bedeutet das? Darf ich jetzt keine 2 hunde und 2 Katzen und Kaninchen und Wellensittiche auf einmal halten, oder könnte es da schon Probleme wegen 2 Katzen und 1 hund geben?
Wie sieht da denn meine LAge aus? Der Vermieter hat nichts gegen die Hundehaltung. Unsere Nachbarn haben wir gefragt und die haben auch nichts dagegen. Ein Haus weiter (gleiche Hausverwaltung) lebt auch ein Mieter mit 2 Hunden.
Wie sollte ich jetzt vorgehen?
Ich wäre sehr dankbar über ein paar gute Ratschläge.
LG, Tina
Antworten
antwort von Susanne am
Beim VM nachfragen, ob Du Dir einen Hund anschaffen darfst. Lass Dir das schriftlich geben und erwähne Deine anderen Haustiere nicht (vielleicht ja schon wieder vergessen....)
antwort von administrator am
Also den Vermieter haben wir schon gefargt. Er hat nichts dagegen. Stutzig macht uns nur die scheinbar neue Hausordnung vom 15.11.??? nach der die Tiere genehmigt werden müssen. Könnte es denn da sein, dass die Hausverwaltung uns die Hundehaltung verbietet und nebenan im Haus erlaubt?
LG, Tina
