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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo.Habe ein Problem. Habe im Wohnungsabnahme-Protokoll unterschrieben, den liegenden Teppichboden zu entfernen bei Auszug. Einen Tag später fiel mir ein, dass ich nicht der Besitzer des Teppichs bin sondern der vermieter und dieser somit auch für die Entsorgung zuständig ist. Habe schriftlich wiedersprochen. Jetzt wird mir gesagt, ich hätte unterschrieben, dass ich den Teppich entferne und bin jetzt auch dazu verpflichtet. Ist das so?
Stichwörter: protokoll + unterschrieben

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