gefragt von administrator am 30.11.1999
Reparatur der Heizung
Bei der Wartung der Gasheizung in unserer Wohnung wurde festgestellt, daß der Ausdehnungsbehälter ausgetauscht werden muß (Kosten ca. 260EUR). Unser Vermieter behauptet nun, wir müßten die Kosten für die Reparatur übernehmen, er beruft sich auf die Klausel im Mietvertrag, daß Reparaturen bis zu 300EUR vom Mieter übernommen werden müssen. Hat er recht?Antworten
antwort von Susanne am
Schau mal in den Mietvertrag:Wie lautet die Kleinreparaturklausel, denn die ist nur gültig mit doppelter Begrenzung und das vergessen viele:
1. bis 300 € pro Schadensfall- 2. höchsten 8% der Nettokaltmiete/Jahr
Mit doppelter Begrenzung ist zwar die Kleinreparaturklausel gültig, aber den Einzelfall mit 300€ anzusetzen ist viel zu hoch.
I.d.R. reden die Gerichte von 75-100 €, daher würde ich diesbezüglich zu einem RA gehen, wenn der VM nicht mit sich reden lässt.
...oder halt zahlen...
antwort von Friederike am
Hallo Susanne,ist ein Standard Mietvertrag. Unter §16 Punkt 5 steht: Verschuldungsunabhängig hat der Mieter die Instandhaltungskosten und Instandsetzungsarbeiten an den Installationsgeräten für ..., Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, ... soweit sie seiner unmittelbaren Einwirkung unterliegen und im Einzelfall einen Betrag von EUR300 nicht übersteigen, tragen.
Unter 6. steht dann das mit den 8% der Jahresnettomiete.
Hab ne Mieterrechtsschutz. Meinst du am besten zum Anwalt?
Ich dachte immer, die 300EUR gelten insgesamt pro Jahr... Außerdem ist eine kleinere Reparatur nichts was 260EUR kostet.
Danke für Deine Hilfe
Friederike
