gefragt von administrator am 30.11.1999

Widerspruch gg das Übergabeprotokoll

Sehr geehrte Damen und Herren ,

beim heutigen Wohnungsauszug hat uns die ehemalige Vermieterin , hinsichtlich der Schadensfeststellung nach allen Regeln der Kunst über den Tisch gezogen .
Leider stellten wir dies erst nach geleisteter Unterschrift fest .
Ist es rechtlich möglich gg das geschriebene Übergabeprotokoll , Widerspruch
einzulegen ?
Kann man damit eventuell die Höhe des Schadens begrenzen bzw. die Schadensansprüche des Vermieters komplett abwenden ?

Antworten bitte mit LInk zum nachlesen . Danke
Stichwörter: gg + widerspruch + Übergabeprotokoll

Antworten

antwort von Susanne am
Die Höhe des Schadenersatzanspruchs legt der Vermieter doch gar nicht fest. Im Übergabeprotokoll werden die Mängel doch nur festgehalten.
Schadenersatz für eine Teppich, der Schäden aufweist, die über die Abnutzung hinausgehen, wird z.B. über den Zeitwert geleistet, ausgehend von einer Lebensdauer von 10 Jahren. Man zahlt demnach pro Jahr Alter des Teppichs 10% des Anschaffungswertes.

Der Vermieter hat mit dem Übergabeprotokoll nur bestehende Mängel geltend gemacht und normalerweise alle Zählerstände festgehalten. Mir ist nicht bekannt, dass man von einem Übergabeprotokoll "zurücktreten" kann.

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