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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir wohnen in einem 2 Familienhaus. Die Stromkosten für das Betreiben der Heizungsanlage, für die Aufbereitung des Warmwasser sowie die Beleuchtung im Keller- und Flurbereich läuft über einen Zwischenzähler und wird dann auf unseren Stromzähler erfasst. Nach Absprache mit dem Vermieter sollen wir nun monatlich den Zwischenzähler ablesen und die Hälfte des Verbrauch von der anderen Mietpartei einfordern. Problem ist nur, wir bewohnen 65 qm zu Zweit, die untere Wohnung hat 110 qm und wird von 5 Personen bewohnt. Wie soll man was jetzt genau berechnen? Und ist solch eine Regelung rechtens? Schliesslich zahlen wir doch monatlich für die Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkosten.
Stichwörter: kosten + betriebsstrom

3 Kommentare zu „Kosten für den Betriebsstrom”

Susanne Experte!

Mit wem haben Sie denn Ihren Mietvertrag? Mit dem Vermieter oder dem Nachbarn?
Das muss der Vermieter regeln!

BenzoL

Den Mietvertrag haben wir natürlich mit dem Vermieter geschlossen. Dieser weigert sich jedoch sich dieser Sache anzunehmen!
Wo steht es das es Vermietersache ist?

Susanne Experte!

Wo soll das denn stehen???
Das ergibt sich aus dem Umstand, dass der Vermieter Vertragspartner ist.
Es gibt ja keine vertragliche Grundlage, aus der hervorgeht, dass Ihr das Geld vom anderen Mieter bekommt. Der wiederum hat auch seinen Mietvertrag mit dem Vermieter und aus Verträgen von Dritten ist kein Anspruch abzuleiten. Ihr habt damit keinerlei Grundlage, vom anderen Mieter Geld zu verlangen. Wenn der nicht zahlen will, ist er im Recht!

Normalerweise ist es ja so, dass der jeweilige Mieter nur für seine Wohnung [/b:bc1eb]für den Strom den Vertrag mit dem Versorger hat, der Hausstrom läuft extra und hier existiert ein Vertrag zwischen Versorger und Vermieter. Der Hausstrom wird in der jeweiligen Nebenkostenabrechnung jährlich abgerechnet. -dafür zahlen die Mieter i.d.R. monatl. Vorauszahlungen-

Das heisst, Du zahlt nicht nur Nebenkostenvorauszahlungen, der gesamte Hausstrom geht auch noch auf Dein Konto und Du sollst damit in Vorleistung treten, gleichzeitig sollst Du regelmässig den Zähler ablesen (Hausmeistertätigkeit) und beim Nachbarn das Geld eintreiben (wozu du nicht berechtigt bist)- Diese Leistungen sind nicht die eines Mieters und werden sicher auch nicht extra durch den Vermieter vergütet?

Wenn der VM sich so quer stellt, kannst Du nur zu einem Fachanwalt für Mietrecht. Ziel muss sein, den Hausstrom separat über den Vermieter abzurechnen!

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