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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Es geht um austehende Miete.

Die Mieter haben die Miete mehrfach nicht gezahlt und beide sind mittlerweile ausgezogen. Vom Ex -Mieter ist aufgrund schlechter Finanzieller Stellung keine Zahlung zu erwarten.

Die Ex - Mieterin war bei Abschluss des Vertrages minderjährig ( 2 Monate vor dem 18. Geburtstag). Kann die Miete bei der Ex - Mieterin geltend gemacht werden, auch wenn keine Unterschrift der Eltern existiert.

Ergeben sich Ansprüche aus dem Mietverhältnis ( 2 Jahre ) ?

Vielen dank im voraus.

1 Kommentar zu „Mit Mietschuldnerin war bei Abschluss d. Vertr. Minderjährig”

Elli aktiver Benutzer

Hallöchen,

du kannst leider keine Miete nachfordern. Und leider hast du auch keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis.

Dein kompletter Mietvertrag ist unwirksam, da die junge Dame damals nicht voll geschäftsfähig war. Sieht sehr schlecht aus, da auch die Unterschrift des Elternparts nicht vorhanden sind.

Sorry, keine Chance.

Gruß
~ Elli

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