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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Weil mein Vermieter meinte, dass ich eine Mansarde unberechtigt belegt hätte, musste ich die jetzt räumen.

Laut Mietvertrag steht mir nur ein "Bodenraum-Anteil" zu.

Was ist das, streng rechtlich betrachtet?

Bis vor wenigen Tagen existierten im großen Bodenraum unseres Hauses 4 oder 6 verschließbare Holzverschläge. Einen solchen hätte ich auch ersatzweise für die Mansarde akzeptiert, doch unsere Studenten im Haus haben sämtliche Verschläge und deren Inhalt als Sperrmüll abtransportieren lassen, weil sie im Boden eine Party veranstaltet haben.

Was muss mir mein Vermieter nun als "Bodenraum-Anteil" zubilligen?
Und wenn er keine neuen Verschläge baut/bauen lässt - haftet er dann für mein Eigentum, das ich möglicherweise im Boden unterstellen will? Wäre ich gegebenenfalls für Gegenstände, die mir Dritte (andere Mieter) in "meinen" unverschlossenen Bereich stellen, verantwortlich (z.B. hinsichtlich einer späteren Entsorgung)?

Kann ich, wenn ein offener, nicht näher definierter "Dachraum-Anteil" keine akzeptable Alternative zu Mansarde oder verschließbaren Verschlag darstellt, die Miete mindern? Nach welcher Frist, in welcher Höhe?

Ich gebe zu, es geht mir im Moment, nach ein paar Monaten dummen Streits um vielerlei Kleinkram, nur noch um's Prinzip. Unser Mieter-Vermieter-Verhältnis ist emotional inzwischen so belastet, dass ich nur noch auf Rechtmäßigkeit achten will.

Und noch eine Frage am Rande: Kennt sich jemand im Mietrecht der Holländer aus? Gibt es da gravierende Unterschiede der Rechte und Pflichten gegenüber denen bei uns?
Unser Vermieter ist aus Holland, und manchmal habe ich das Gefühl, dass er das Rechtssystem in Täuschland, insbesondere das Mietrecht, absolut ignoriert.
Stichwörter: bodenraumanteil

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