Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

mir wäre sehr geholfen, wenn mir jemand sagen könnte, ob es gesetzlich erlaubt ist, dass mein partner mit in meiner wohnung lebt, wenn ich arbeitslosengeld II und wohngeldzuschuß bekomme.

bin schwanger und habe eine neue wohnung bezogen, mein partner ist nicht der vater des kindes. so wie es jetzt ist, ist alles geregelt und erlaubt. jetzt möchten wir zusammen ziehen. der vermieter stimmt dem zu und würde meinen partner nachträglich in den mietvertrag mit aufnehmen, aber wie sieht es dann mit der bagis aus? muß ich das melden? wird mir dann geld gekürzt oder wohlmoglich noch von meinem partner verlangt, mich und das kind finanziell mit zu tragen?
bevor wir da weitere schritte gehen, hätte ich ganz gern gewußt, was dadurch auf uns zukommt.
danke für zuschriften
Stichwörter: meiner + partner + wohnung + leben

1 Kommentar zu „darf mein partner mit in meiner wohnung leben...?”

Susanne Experte!

Das ist aber keine mietrechtliche Frage !!!

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