gefragt von administrator am 30.11.1999
Anbau Sat-Schüssel Doppelhaus
hallo Ihr wissendenich habe da mal eine frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. wir wohnen in einem Doppelhaushälfte wobei in der anderen hälfte die Schwester unseres super netten Vermieters wohnt. ( ernst gemeint der ist echt klasse ). allerdings seine Schwester ist der horror und der teufel in person
nun zu unserem problem. Das haus gehört der erbengemeinsschaft also beiden parteien soll aber gerichtlich geteilt werden. ein schreiben dazu wurde vom gericht schon gefertigt. nun ist die schwester nicht zum notartermin erschienen zum unterschreiben der teilung. wir möchten aber gerne eine satschüssel anbauen da wir werder kabelfernsehn haben noch irgendwas anderes. und mein mann kommt aus pakistan und kann die deutschen sender über dvbt nicht wirklich verstehen da ich mit dem revicer auch nichts englisches empfangen kann.
als wir die schüssel am haus anbringen wollten kam gleich der
viele Grüße Bisma
Antworten
antwort von Susanne am
Hallo Bisma,das ist wirklich so, der Vermieter kann die Zustimmung nicht verweigern. Kann aber bestimmen, wo und wie die Antenne angebracht wird sowie den Rückbau bei Auszug.
Auch ein Aufstellen auf der Terasse (vorerst) kann nicht verboten werden.
Ausserdem macht man sowas schriftlich: Brief an den Vermieter, mit dem Hinweis, dass er die Anbringung nicht verweigern darf (Informationsbedürftnis bei Ausländer) und er innerhalb von 1-2 Wochen bitte schriftlich mitzuteilen hat, wo Du die Antenne anbringen darfst.
Bis die mit ihrem Kram fertig sind (Teilungsvertrag) liegt Deine Antenne sonst noch länger rum. Ein Loch im Garten würd ich dafür erst recht nicht buddeln!
antwort von administrator am
hallo susannevielen Dank für deine schnelle Antwort....
mein Vermieter kommt morgen das würde sich gut passen dann kann ich ihm den Brief gleich so geben. Muss ich meine Nachbarin ( also die Schwester ) auch schriftlich fragen ? ist ja eine Erbengemeinschaft.
Viele Grüße
Bisma
antwort von Susanne am
Möglicherweise ist ja der "nette" Vermieter von der Schwester befugt. Eine Erbengemeinschaft könnte ja auch aus mehreren Leuten bestehen, da kann aber keiner verlangen, dass Du dann 30 mal den gleichen Brief schreibst. Haben beide als Vermieter den Mietvertrag unterschrieben?Naja, zur Sicherheit schreibst Du ihr halt auch einen.
antwort von bisma am
ja also unseren Mietvertrag hat nur der nette unterschrieben. ist auch mein ansprechpartner wenn irgendwas ist. ich habe heute im büro vorsichtshalber einen brief für beide geschrieben und werde dann morgen meinen netten mal fragen wie und was und warum und wie ich nun vorgehen soll..mal sehn was dabei rauskommt. nochmals vielen dank für deine antworten.
schönen abend noch
Bisma
antwort von bisma am
hallo Ihr lieben und leidenen wie ihr aus meinem vorherigen Posting erkennen könnt hatte ich einige probleme was den anbau der satschüssel betrifft. so nun habe ich DIE Lösung überhaupt gefunden
schaut euch doch mal das an...für alle die gerne sat schauen möchten aber nicht bohren oder schrauben dürfen !!
http://www.kabeltec.com/easymount.html
ich habe es selber angebaut und es ist super !!
naja meine nachbarin findet das nicht so toll hehehe war ja klar
nun hat sie angst das der blitz einschlägt...lol aber ihre antenne hängt genau darüber also kein kommentar !!
ich bin glücklich und kann dieses System nur empfehlen und teuer ist es auch nicht !
hoffe einigen geholfen zu haben und wünsche viel spass beim satschauen
Bisma
