Wohnen und leben
 
Immobiliensuche

Schimmel in Wohnung

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo,

bei uns sind 4 Aussenwände (Schlaf- und Wohnzimmer ) von Schimmel befallen. Wir wohnen im Erdgeschoss. Die Vormieter hatten auch das Problem, sahen es aber als Ihr Verschulden an (zu wenig Lüften) und wollten vielleicht selbst nur schnell rauskommen. Das haben wir natürlich erst nachträglich und auf vertrauensvolle Anfrage erfahren. Ein ehemaliger Vormieter im Keller hatte mir auch von dem Problem berichtet. Wir haben zusätzlich zu der problematischen Lage auch noch ein 2 jähriges Kind.

Wir wollen kündigen, wollen so schnell wie möglich raus, aber haben noch keine neue Wohnung, da dies schwierig ist und können somit noch nicht fristlos kündigen. Wir wollen aber nicht mehr lange mit der Kündigung warten, da uns bei Nichtanerkennung einer fristlosen Kündigung (wenn wir eine Wohnung gefunden haben) die Kosten zu hoch werden.

Der Vermieter hat ausser der Eigenanwendung eines chlorhaltigen Sprays auf den entsprechenden Wandstellen, nichts unternommen und hält uns weiterhin mit der Begründung des falschen Lüft- oder Heizverhaltens hin ( was nicht der Fall ist).

Können wir gleichzeitig normal kündigen (3 Monate) und unter Vorbehalt auch zusätzlich eine spätere fristlose Kündigung aussprechen? Schliesslich sind wir aufgrund des Mangels gezwungen zu suchen und umzuziehen.

Vielen Dank im voraus für etwaige Hilfe

Viele Grüsse,

Ralf und Isabella
Stichwörter: schimmel + wohnung

3 Kommentare zu „Schimmel in Wohnung”

 administrator Experte!

Hallo! Wir haben genau das gleiche Problem wie ihr. Bei uns sitzt der Schimmel im Schlafzimmer. Alles war feucht, sogar der Teppich. Der Vermieter gab uns die Schuld!! Wir würden zuviel schwitzen und auch falsch lüften!! Da wir aber Kippfenster haben, die zudem noch undicht sind, ist richtiges Lüften nicht gerade einfach!! Jetzt haben unsere Vermieter einfach nur neue Tapeten und Farbe an die Wand gehauen!! Man sieht jetzt schon das das gleiche wieder losgeht. Wir wollen jetzt so schnell wie möglich ausziehen. Wisst ihr, ob da eine fristlose Kündigung möglich ist?? Falls ihr irgendwie mehr wisst, würd ich mir über eine Antwort sehr freuen.

Viele Grüße,

Julia + Christoph

 administrator Experte!

 Aspergillus aktiver Benutzer

Hallo,

bei uns sind 4 Aussenwände (Schlaf- und Wohnzimmer ) von Schimmel befallen. Wir wohnen im Erdgeschoss. Die Vormieter hatten auch das Problem, sahen es aber als Ihr Verschulden an (zu wenig Lüften) und wollten vielleicht selbst nur schnell rauskommen. Das haben wir natürlich erst nachträglich und auf vertrauensvolle Anfrage erfahren. Ein ehemaliger Vormieter im Keller hatte mir auch von dem Problem berichtet. Wir haben zusätzlich zu der problematischen Lage auch noch ein 2 jähriges Kind.

Wir wollen kündigen, wollen so schnell wie möglich raus, aber haben noch keine neue Wohnung, da dies schwierig ist und können somit noch nicht fristlos kündigen. Wir wollen aber nicht mehr lange mit der Kündigung warten, da uns bei Nichtanerkennung einer fristlosen Kündigung (wenn wir eine Wohnung gefunden haben) die Kosten zu hoch werden.

Der Vermieter hat ausser der Eigenanwendung eines chlorhaltigen Sprays auf den entsprechenden Wandstellen, nichts unternommen und hält uns weiterhin mit der Begründung des falschen Lüft- oder Heizverhaltens hin ( was nicht der Fall ist).

Können wir gleichzeitig normal kündigen (3 Monate) und unter Vorbehalt auch zusätzlich eine spätere fristlose Kündigung aussprechen? Schliesslich sind wir aufgrund des Mangels gezwungen zu suchen und umzuziehen.

Vielen Dank im voraus für etwaige Hilfe

Viele Grüsse,

Ralf und Isabella[/quote:f8b09]

Hallo Isabella und Ralf!

Eine Möglichkeit zur fristlosen Kündigung Ihrer Wohnung ist in Ihrem Falle ggf. möglich. Sie ist jedoch ausgeschlossen, wenn Sie nicht innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens nach Eintreten der Gesundheitsgefahr erklärt wird. Nach Ablauf von etwa 3 Monaten ist ein hinreichend naher zeitlicher Zusammenhang nicht mehr gegeben (Landgerichtsurteil: LG Bln. v. 16.11.04 - 63S174/04-, GE 05, 57). Die fristlose Kündigung ist dann auch nicht möglich, sofern Sie für den Schimmelbefall selber verantwortlich sind.

Zur Klärung der Verantwortlichkeit für den Schimmelpilzbefall wäre eine Ortsbegehung und ein entsprechendes Gutachten notwendig.

MfG, Aspergillus

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

© 2006-2012 Wohnung.net