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Kündigung Untermieter

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo,
ein Freund von mir hat 2 übereinanderliegende Wohnungen angemietet.
In der einen wohnt er selbst, die andere hat er an eine WG untervermietet.
Es besteht kein schriftlicher Untermietervertrag oder ähnliches.
Zwei dieser WG-Bewohner ziehen jetzt aus und mein Freund möchte das der 3. Bewohner auch auszieht, da er ungeniessbar ist und auch seine Miet- u. Nebenkosten nicht regelmässig zahlt.
Aber der 3. Bewohner meint, mein Freund könne ihm nicht einfach kündigen. Er will in der Wohnung bleiben.
Hat mein Freund irgendwelche Rechte, bzw. dieser Untermieter, obwohl kein schriftlicher Vertrag besteht.
Die WG besteht übrigens schon mehrere Jahre.

Gruß,
bille
Stichwörter: kündigung + untermieter

1 Kommentar zu „Kündigung Untermieter”

 Susanne Experte!

Es besteht ein mündlicher Vertrag, der durch die regelmässigen Mietzahlungen auf das Konto Deines Freundes beweisbar wäre.
Der kann mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten gekündigt werden!

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