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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
haben in unserem Mietvertrag eine Mietzeitklausel, dass die Mietzeit auf unbestimmte Zeit läuft, mindestens jedoch bis zum 30.06.2006. Es handelt sich bei dem Vertrag nicht um ein Standardformular, lehnt sich jedoch an Standardverträge an. Ist die Mindestlaufzeit bis zum 30.06.2006 zulässig oder kann man evtl. schon wieder früher aus der Wohnung ausziehen, wenn man z.B. einen akzeptablen Nachmieter präsentiert?
Sagen schonmal vielen Dank für Anworten !

Bis dahin,

Liemax
Stichwörter: mietzeitvereinbarung

0 Kommentare zu „Mietzeitvereinbarung”

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