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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, habe folgendes Problem:
Ich wohne seit 11 Jahren in einer Altbauwohnung. Bis bis zum Sommer wohnte über mir eine ältere Dame, die in der ganzen Wohnung einen Teppich ausliegen hatte und sich offensichtlich insgesamt leise verhalten hatte. Ich ging deshalb davon aus, dass das Haus einigermaßen gut isoliert und nicht hellhörig ist. Die Geräuschimissionen waren sehr gering.
Das änderte sich, als über mir am 1. Juli eine junge Familie einzog mit einer fast erwachsenen Tochter und einem Kleinkind. Die Familie entfernte die Teppiche und bewegt sich seitdem auf den abgeschliffenen Holzböden fort. In der Küche wurde das Linoleum entfernt und der blanke Steinboden freigelegt.

Seitdem leide ich unter erheblichen Lärmbelästigungen wie lautes Gehen, Stühlerücken, "Abstellgeräuschen", Schleifgeräusche, dumpfe Schläge, Erschütterungen etc. Manchmal auch sonntags und feiertags oder in der Mittagsruhe. Wenn ich mal ausschlafen möchte, werde ich morgens um 7.30 von dumpfen Erschütterungen geweckt. Es ist auf Dauer eine psychische und gesundheitliche Belastung.
Eine Trittschalldämmung existiert offensichtlich überhaupt nicht.

Gespräche mit der Familie brachten kaum Abhilfe, außer die Bemerkung, dass das Kleinkind ja immer erst am späten Nachmittag von der Schule heimkäme.
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass es hier nicht um das populistische Thema "Spießiger Mieter contra Kinder" geht. Der Lärm wird längst nicht nur vom Jüngsten, sondern von allen Familienmitgliedern (Schritte, Abstellgeräusche etc.) verursacht.

Dem Vermieter wurde eine sechswöchige Frist zur Mängelbeseitigung unter Androhung von Mietminderung gesetzt. Diese Frist ist nun abgelaufen. In dieser Zeit habe ich ein Lärmprotokoll geführt und kann auch Zeugen aufbieten.
Ein Rechtsanwalt des örtlichen Mietervereins wies mich darauf hin, dass ich ein Anrecht auf den Zustand der Wohnung habe, wie er vor Einzug der Familie war. Sprich, ich dürfe erwarten, dass es in meiner Wohnung so leise sei, wie zu meinem Einzug vor 11 Jahren. Stichwort: Vertragsgemäßer Zustand der Wohnung. Was hat es damit auf sich?
(Leider stellte der Mieterverein fest, dass die Gegenpartei ebenfalls im selben Mieterverein ist und musste die Beratung aus Gründen des Neutralitätsgebots einstellen)

Wie kann ich nun weiter vorgehen? Mir schwebt eine dauerhafte Mietminderung in Höhe von 10-20 Prozent vor, da der Vermieter keine Anstalten macht, eine Trittschalldämmung einzubauen. Die Belastung für mich ist massiv, da ich kaum noch vernünftig schlafen und arbeiten kann.
Ausziehen möchte ich nicht, da ich in einer Stadt in Süddeutschland wohne, wo großer Wohnungsmangel herrscht. Zudem hab ich die Wohnung in toller Lage selbst aufwendig hergerichtet und viel Zeit und Geld investiert.

Kann die Familie von Rechts wegen dazu bewegt werden, wieder Teppich zu verlegen?
Und was kann bei einem evtl. Prozess rauskommen, den der Vermieter aufgrund der Mietminderung anstrengt? Muss ein Lärmgutachten grundsätzlich vom Mieter bezahlt werden?
Inwieweit würdigen Gerichte den "vertragsgemäßen Zustand", der kaum Geräuschimissionen aufwies?
Allerdings habe ich irgendwo gelesen, dass mir der Vermieter fristlos kündigen kann, sollte ich die Miete kürzen. Stimmt das?


Freundliche Grüße.

0 Kommentare zu „Lärm durch neue Nachbarn, fehlende Trittschalldämmung”

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