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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

haben folgendes Problem:
Di eWohnungsübergabe ist nun 6 Monatet her und wir haben immer noch nicht unsere Mietkaution zurückerstattet bekommen.

Wir werden jetzt wohl unsere Forderung gerichtlich geltend machen, dazu meine Fragen:

- wer zahlt das Erstberatungsgespräch und das erste Schreiben des Anwalts, ich oder der Vermieter?

- wer zahlt die Anwaltskosten, wenn plötzlich doch die rückzahlung der Kaution erfolgt?

Besten Dank!
Stichwörter: mietkaution + rückforderung

1 Kommentar zu „Rückforderung Mietkaution”

Gast Experte!

Bevor Ihr zum Anwalt geht würde ich mal den Vermieter anrufen.

Solltet Ihr dies bereits versucht haben und mehrmals vertrötest worden sein, würde ich einen gepferten Brief an den Vermieter schreiben und deutlich mit einem Anwalt drohen wenn nicht umgehend was passiert.

Den Brief solltet Ihr per Einschreiben schicken. Ist dann 1. ein Beweis und macht 2. auch beim Vermieter deutlich mehr Eindruck.

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