hat diese Frage am gestellt
administrator
Keiner eine Ahnung? <!-- s
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Susanne
Dürfen wir denn keine Blumen (in Töpfen!) in den Hof stellen,
Ein trauriges Blumenkind[/quote:80c47]
Doch!
bzw. darf der Vermieter diese einfach entfernen?
Ein trauriges Blumenkind[/quote:80c47]
Ja!
Steht im Mietvertrag was davon. ob Hof oder Garten mitgemietet wurden?
Wenn nicht, bestehen hier auch keinerlei Rechte und Pflichten des Mieters-möglicherweise muss er über die Betriebskosten die Gartenpflege anteilig tragen, auch nur, wenn dies vereinbart ist.
administrator
Es steht im Vertrag, dass eine Hofbenutzung gestattet ist. Die Frage ist - gehört Gestaltung zur Nutzung?
Blumenkind
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