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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
seit 01.01.04 wohnen wir in einer Wohnung in der Innenstadt und haben nun die erste Nebenkostenabrechnung erhalten. Der Vermieter hat mehrere Häuser zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst, in den Gebäuden befinden sich 9 Wohnungen und ca. 40 Läden, (Friseur, Arbeitsamt, Büros, 2 Banken, Einkaufspassage etc). Dazu gehört ebenfalls eine Tiefgarage mit 100 Stellplätzen, die von der Stadt als öffentliche Parkfläche ausgewiesen ist (Stellplätze sind an Mieter und Nichtmieter vermietet) und eine Einkaufspassage. Der Betriebskostenabrechnung ist nicht zu entnehmen , dass ein Abzug für die Gewerbeanteile vorgenommen wurde, im Gegenteil wird z.B. der Wandhydrant & die Brandschutztür aus der (vermieteten) Tiefgarage auf die Mieter umgelegt. Da der Hausstrom und Gartenpflege ungewöhnlich hoch ist, vermute ich, dass auch die Beleuchtung, Entlüftung und Reinigung der Tiefgarage und deren Zugänge in die Abrechnung eingeflossen ist. Ist das rechtens?

Hinzu kommt, dass die "Gartenpflege" (ca. 80qm Sträucher) angeblich 9800 EUR/Jahr gekostet haben soll. Dazu muss man wissen, dass der sogenannte Garten eigentlich öffentliche Fläche ist. Man verlässt sozusagen die Einkaufspassage und steht in unserem "Garten" und benutzt "unseren Gehweg", der auch eifrig von Passanten genutzt wird (es stehen sogar Bänke dort). Da das ganze auch noch als "Parkzone" von der Stadt beschildert ist, ist auch entsprechender Verkehr. Logischerweise ist die Reinigung dieser Flächen wesentlich öfter nötig als normal, da dort die halbe Stadt rumläuft. Müssen wir das bezahlen?

Vielen Dank vorab!
Regina Mehrer

0 Kommentare zu „Nebenkosten, Gewerbeanteil und Gartenpflege”

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