hat diese Frage am gestellt
Aspergillus
<Wäre der Vermieter nicht verpflichtet gewesen, uns den Rohrbruch anzuzeigen, damit wir Gelegenheit gehabt hätten unser Inventar zu überprüfen?>
Das halte ich für möglich und wäre durchaus angebracht gewesen. Ich bin jedoch kein Anwalt, den du in dieser Sache um Rat fragen solltest. Gehe doch mal zum Mieterbund und lasse Dich beraten. Gruss, Aspergillus
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