gefragt von administrator am 30.11.1999
kein Bad kan nich miete kürzen
HalloVielleicht kann mir jemand helfen mein badezimmer ist durch einen rohrbruch für mehrere Wochen nicht zu nutzen
weil das Wasser wohl schon länger gelaufen sein muss und dadurch der ganze Fussboden hinüber ist und erneuert werden muss
Die firma sagte mir es müsste jetzt erst mal 10 tage alles trocknen und dann würde man weiter arbeiten
nun habe ich erst mal keine Badewanne um die toilette konnt ich kämpfen man wollte diese auch entfernen was ich sagte das geht aber nicht
Ich habe zwei Kinder im Alter von 5 und 2 Jahren und sagte dem vermieter ich müsste eine gelegenheit zum Duschen der Kinder haben
worauf er nur lachte und ging
weiss jemand ob und wieviel ich die miete durch das unbenutzbare Bad (was ja wohl länger dauert ) kürzen kann
Antworten
antwort von administrator am
Sanitärinstallationen (Badewanne unbenutzbar)AG Goslar, Urteil vom 18.09.1973 - 8 C 716/72, WM 1974, S. 53.
Minderung 20 %
und vielleicht noch:
Sanierungsarbeiten
50 %
(AG Weißwasser WuM 1994, 601)
Anmerkung:
Der Anspruch des Mieters auf Mietminderung wegen Baulärms, der vom Nachbargrundstück ausgeht wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Vermieter als Eigentümer die Lärmbeeinträchtigung ohne Anspruch auf eine Ausgleichszahlung dulden muß.
(BayObLG, WuM 1987, 112)
wenn die arbeiten umfangreicher sind !
gruß
