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administrator
Hallo Quardon,
wenn der Wärmemengenzähler defekt war, ist die Instandhaltung allein Angelegenheit des Vermieters.
Wenn die Zähler jedoch wegen Ablauf der Eichfrist ausgetauscht werden musste, sind diese Kosten als Betriebskosten (mit der Abrechnung) umlagefähig.
Aus diesem Grund die Vorauszahlung zu erhöhen, wäre möglich. Nicht jedoch eine Umlage außerhalb der BK-Abrechnung.
Viele Grüße
Volker
administrator
Hallo Quardon,
wenn der Wärmemengenzähler defekt war, ist die Instandhaltung allein Angelegenheit des Vermieters.
Wenn die Zähler jedoch wegen Ablauf der Eichfrist ausgetauscht werden musste, sind diese Kosten als Betriebskosten (mit der Abrechnung) umlagefähig.
Aus diesem Grund die Vorauszahlung zu erhöhen, wäre möglich. Nicht jedoch eine Umlage außerhalb der BK-Abrechnung.
Viele Grüße
Volker
volker*
Hallo Quardon,
wenn der Wärmemengenzähler defekt war, ist die Instandhaltung allein Angelegenheit des Vermieters.
Wenn die Zähler jedoch wegen Ablauf der Eichfrist ausgetauscht werden musste, sind diese Kosten als Betriebskosten (mit der Abrechnung) umlagefähig.
Aus diesem Grund die Vorauszahlung zu erhöhen, wäre möglich. Nicht jedoch eine Umlage außerhalb der BK-Abrechnung.
Viele Grüße
Volker
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