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Wärmemengenzähler

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Guten Tag..

Mein Vermieter musste einen neuen Wärmemengenzähler für 2 Parteien kaufen.
Muss ich mich an die Kosten der Neuanschaffung beteiligen
Ich habe die WOhnung gerade erst bezogen.
Ich soll im Monat 2,90 mehr Nebenkosten dafür zahlen.
Muss ich das?
Stichwörter: wärmemengenzähler

3 Kommentare zu „Wärmemengenzähler”

 administrator Experte!

Hallo Quardon,

wenn der Wärmemengenzähler defekt war, ist die Instandhaltung allein Angelegenheit des Vermieters.

Wenn die Zähler jedoch wegen Ablauf der Eichfrist ausgetauscht werden musste, sind diese Kosten als Betriebskosten (mit der Abrechnung) umlagefähig.

Aus diesem Grund die Vorauszahlung zu erhöhen, wäre möglich. Nicht jedoch eine Umlage außerhalb der BK-Abrechnung.

Viele Grüße
Volker

 administrator Experte!

Hallo Quardon,

wenn der Wärmemengenzähler defekt war, ist die Instandhaltung allein Angelegenheit des Vermieters.

Wenn die Zähler jedoch wegen Ablauf der Eichfrist ausgetauscht werden musste, sind diese Kosten als Betriebskosten (mit der Abrechnung) umlagefähig.

Aus diesem Grund die Vorauszahlung zu erhöhen, wäre möglich. Nicht jedoch eine Umlage außerhalb der BK-Abrechnung.

Viele Grüße
Volker

 volker* Experte!

Hallo Quardon,

wenn der Wärmemengenzähler defekt war, ist die Instandhaltung allein Angelegenheit des Vermieters.

Wenn die Zähler jedoch wegen Ablauf der Eichfrist ausgetauscht werden musste, sind diese Kosten als Betriebskosten (mit der Abrechnung) umlagefähig.

Aus diesem Grund die Vorauszahlung zu erhöhen, wäre möglich. Nicht jedoch eine Umlage außerhalb der BK-Abrechnung.

Viele Grüße
Volker

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