Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

in meiner Not wende ich mich an dieses Forum.

Ich bewohne seit ca. 4 Jahren eine Wohnung die ich seiner Zeit mit meiner -jetzt Exfreundin- angemietet habe.

Seit mehr als 1 Jahr leben wir nur noch in einer Wohngemeinschaft und es kommt oft zu Streit. Ich möchte jetzt ausziehen meine Exfreundin aber nicht.

Meine Frage deshalb, ist es möglich das Mietverhältnis meinerseits trotzdem zu kündigen? Da ich gehört habe das man nur kündigen kann wenn alle Parteien einer Wohngemeinschaft kündigen.

Wenn "Nein" wie komme ich aus dieser misslichen Lage wieder raus....weil wir miteinander nicht mehr auskommen und meine Exfreundin sich nur an diese Wohnung klammert, weil sie arbeitslos ist und nur etwa die Hälfte der Miete+Nebenkosten zahlt und ich alle weiteren Kosten.

Ich bedanke mich jetzt schon für eure Antworten.

MfG
Wickie
Stichwörter: wohngemeinschaft + kündigen

1 Kommentar zu „kann einer in einer Wohngemeinschaft kündigen??”

Susanne Experte!

Hallo Wickie,

habt Ihr den MV zusammen unterschrieben, kann auch nur gemeinsam gekündigt werden. Selbst wenn Du ausziehst, kannst Du für Zahlungen immer noch vom VM herangezogen werden, weil Ihr gesamtschuldnerisch haftet. Will sie die Kündigung nicht unterschreiben, kann diese Zustimmung nur per Anwalt und Gericht eingeklagt werden.

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