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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mündlicher Mietvertrag-gelten die selben Kündigungfristen beim schriftlichen??? Die Vermieterin meinte,dass ich jederzeit ausziehen kann -muss ich nur Ihr bescheid geben. Welche Kündigungsfrist soll man denn da noch einhalten? Nun verlangt sie die Monatsvorausmiete. Ist es Rechtskräftig??? DANKESCHÖN!!!

1 Kommentar zu „Mündlicher Mietvertrag-gelten die selben Kündigungfristen???”

Susanne Experte!

Nach BGB soll die Monatsmiete bis zum 3. Werktag des Monats beim VM eingegangen sein.
Würde trotzdem schriftlich kündigen, egal, was sie sagt, es gelten die gesetzlichen 3 Monate.
Oder probier folgendes aus, wenn Du es ernst meinst: Zahl nur die halbe Miete und sage, Du würdest zum 15. ausziehen. Wirst ja sehen, wie sie reagiert.

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