gefragt von administrator am 30.11.1999

Kaution

Ich bin neuer Eigentümer einer Eigentumswohnung, die vermietet ist und auch vermietet bleiben soll. Die Mieterin hatte bei ihrem Einzug eine Kaution in Höhe von EUR 1200,00 an die ehemalige Eigentümerin gezahlt. Die Kaution verwaltet zur Zeit der Hausverwalter, der von der damaligen Eigentümerin beauftragt wurde. Der Hausverwalter möchte mir erst nach Erlaubnis der Mieterin die Kaution überweisen. Ist er hierzu berechtigt? Meiner Meinung nach, muß die ehemalige Eigentümerin dem Hausverwalter die Erlaubnis erteilen, mir die Kaution zu überweisen und das ohne Erlaubnis der Mieterin.
Stichwörter: kaution

Antworten

antwort von Susanne am
Die Kaution soll getrennt vom Vermögen des Eigentümers zinsbringend angelegt werden und ist daher bei der Verwaltung sehr gut aufgehoben.
Die Kaution ergibt sich aus der Regelung im Mietvertrag, den Sie vom ehemaligen Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten übernommen haben.
Daher ist es vollkommen richtig, dass die Zustimmung der Mieterin gebraucht wird, da sie Vertragspartner ist.
Natürlich muss der Mieterin beweisbar vorgebracht werden, wer ab wann neuer Eigentümer ist.

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